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RKC München GmbH Reparaturgeschäftsbedingungen

Froschkönig
RKC – Reparatur-Kundendienst-Center München GmbH
Schwanthalerstr. 39
80336 München
089 / 59 70 72

 info@froschkoenig-muenchen.de

Montag bis Freitag: 9:00 – 18:00

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RKC München GmbH Reparaturgeschäftsbedingungen

Reparaturausführung:
Durch Unterzeichnung des Reparaturauftrages erteilen Sie der Firma RKC München GmbH
den verbindlichen Auftrag zur Reparatur Ihres umseitig bezeichneten Gerätes.
Die Bedingungen dieses Reparaturauftrages werden im folgendem geregelt.

Reparaturleistungen aller Art werden nur in unserer Fachwerkstatt, Schwanthalerstraße 39, 80336 München
durchgeführt (Ausnahmen s.h. Auftrags- / und Versandabwicklung).

Kostenvoranschläge:
Auf Ihren Wunsch erstellen wir vor Durchführung der Reparatur einen Kostenvoranschlag (KVA).
In diesem Fall führen wir die Reparatur erst nach gesonderter Einverständniserklärung Ihrerseits mit dem KVA durch. Etwas anderes gilt nur, wenn wir mit Ihnen eine Kostengrenze vereinbaren und die Reparaturkosten diese nicht überschreitet. Erstellte Kostenvoranschläge sind grundsätzlich kostenpflichtig und werden mit 70 Euro Brutto bei Haushalts-Kaffeemaschinen und 100 Euro Brutto bei Gewerbe-Kaffeemaschinen verrechnet. Kostenvoranschläge werden in schriftlicher Form erstellt. Sie sind verbindlich, wenn der Reparaturauftrag binnen 30 Tagen erteilt worden ist und auf Wunsch in schriftlicher Form zu bestätigen.

Kostengrenze bei Haushaltsgeräten:
Ohne Kostenvoranschlag werden die verbindlich in Auftrag gegebenen Reparaturen bis zu einer Höhe von 300 Euro Brutto repariert.

Kostengrenze bei Gewerbegeräten:
Ohne Kostenvoranschlag werden die verbindlich in Auftrag gegebenen Reparaturen bis zu einer Höhe von 450 Euro Netto repariert.

Stellt sich nach Beginn der Reparatur heraus, dass die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht in einem wirtschaftlich vertretbarem Verhältnis zum derzeitigen Wert des Gerätes stehen, oder über der vereinbarten Kostengrenze liegen, werden die Arbeiten unterbrochen und wir teilen Ihnen die voraussichtlichen Kosten mit. Sie können sich dann entscheiden, ob die Reparatur fortgesetzt werden soll. Gleiches gilt, wenn sich während der Reparatur Mängel zeigen, deren Beseitigung über den eigentlichen Reparaturumfang hinausgehen. Sie erhalten dann eine Mitteilung über die geschätzten Mehrkosten. Auch im Falle der Nichtbeendigung der Reparatur wegen zu hohen Reparaturaufwandes müssen wir leider wegen der geleisteten Arbeiten die Gebühr des Kostenvoranschlages mit 50 Euro Brutto verrechnen. Wichtiger Hinweis: Im Rahmen der Erstellung eines Kostenvoranschlages sind bereits Eingriffe in die Geräte erforderlich. Diese Eingriffe lassen sich häufig auch dann nicht vermeiden, wenn der Kunde nach Kenntnisnahme vom Kostenvoranschlag den Reparaturauftrag nicht erteilt. Ein Anspruch darauf, dass das Gerät in den Ursprungszustand zurückversetzt wird, besteht nur insoweit, als der Kunde dies ausdrücklich gegen eine Kostenerstattung wünscht.

Rückgabe der defekten Ersatzteile:
Falls Sie die defekten Ersatzteile nach der durchgeführten Reparatur benötigen, ist es zwingend notwendig uns dies bei der Auftragsannahme mitzuteilen. Bei der Abholung/Herausgabe der reparierten Geräte können wir Ihnen keine Ersatzteile aushändigen. Ausgenommen von Rückgaben sind u.a. Elektronikkomponenten.

Auftrags- / und Versandabwicklung:
Bei Abholungen, sowie dem Versand von Reparaturen gehen Verpackungs- Versand- und Kurierkosten zu Lasten des Kunden. Bei Versand oder Fracht, geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn und sobald das Gerät entweder einem Spediteur/Kurier oder Paketdienst übergeben worden ist oder der Kunde das Betriebsgelände verlassen hat.
Reparaturarbeiten vor Ort beim Kunden werden nur in Ausnahmefällen im Gewerbebereich bei Geräten die an das Wassernetz (Festwasser) angeschlossen sind durchgeführt. Erfolgen die Reparaturarbeiten –Neuzustellungen (Einweisungen) am Aufstellungsort des Kunden, müssen wir Sie bitten, den Standort so vorzubereiten, dass der Zugriff auf das Gerät und eine fachgerechte Reparatur oder eine Abholung zur vereinbarten Zeit möglich ist. Eine Terminvereinbarung im Außendienst geschieht unverbindlich, da sich die Einteilung der Aufträge aufgrund Besonderheiten im Außendienst (Auftragszeit, Fahrtzeit) ändern können.

Preisstellung und Zahlung:
Bei den Abrechnungen von Haushaltskaffeemaschinen erfolgt die Abrechnung nach einer Arbeitszeitpauschale in Höhe  von Euro 118,00 Netto-  oder 149,00 Netto zuzüglich den Ersatzteilen je nach Arbeitsaufwand.
Bei den Abrechnungen von Gewerbekaffeemaschinen erfolgt die Abrechnung nach Stundenlohn in Höhe von 79,00 + MwSt.

Die Werkstattpauschale wird in Höhe von 15,00 Netto bei jeder durchgeführten Reparatur in unserer Werkstatt verrechnet. Die Werkstattpauschale beinhaltet die Energiekosten, Verbrauchsmaterial wie z.B. Entkalker Reinigungsmittel, Testkaffee und Werkzeugverschleiß die zur Durchführung jeder Reparatur notwendig sind.

Die Fahrzeugpauschale im Außendienst setzt sich aus der Wegstrecke und einer Kraftfahrzeugpauschale, sowie den Unterhaltskosten (Versicherung, Sprit) zusammen.

Die Fahrzeugpauschale für den Außendienst liegt bei 89€ Brutto.

Versandkosten: Bis zu einem Netto-Einkaufswert in Höhe von 100 Euro werden 8 Euro + MwSt. Versandkosten verrechnet. Ab einem Netto-Einkaufswert in Höhe von 100 Euro versenden wir die Ware per DHL oder DPD versandkostenfrei zu.

 

 

– 2 –

Aus verwaltungstechnischen Gründen müssen wir Sie bitten, Reparaturen, Ersatzteile aller Art, Pflegemittel, Kaffee und Neugeräte sofort bei Abholung BAR, mit EC- oder Kreditkarte (Mastercard, VISA) zu bezahlen.
Der Firma RKC München GmbH steht wegen der auftragsgemäß erbrachten Leistung ein vertragliches Pfandrecht an Geräten zu, die im Rahmen des Auftrages in den Besitz der Firma RKC München GmbH gelangt sind.
Wird der Auftragsgegenstand nicht innerhalb 4 Wochen nach Abholaufforderung abgeholt, sind wir berechtigt, mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld zu berechnen. Erfolgt nicht spätestens 6 Monate nach der Auftragserteilung die Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede Haftung für leicht fahrlässige Beschädigung oder Untergang. Wir sind berechtigt, den Auftragsgegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung unserer Forderung zum Verkaufswert zu veräußern. Wir haften für sorgfältige Aufbewahrung des Gerätes 6 Monate nach Fertigstellung der Reparatur. Für Zubehör wie Taschen, Verpackungsmaterial, Kaffeebohnen übernehmen wir keine Haftung. Jegliche Haftung entfällt, wenn der Kunde ohne vorheriges Einverständnis von RKC München GmbH oder ohne objektiven wichtigen Grund Mängel- bzw. Schadensbeseitigungen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Geräte, die als Garantiefälle der RKC München GmbH übergeben worden sind, an denen aber Leistungen oder Teilleistungen zu erbringen sind, die nicht unter die Garantie fallen und/oder bei denen die Voraussetzungen für die Garantieleistungen nicht vorliegen (abgelaufene Garantiefrist, kein Nachweis der Garantie, Verkalkung, Fremdkörper, Fremdreparatur u.a.) werden wie folgt behandelt. Bevor die notwendigen Serviceleistungen erbracht werden, wird der Kunde benachrichtigt, weshalb die Garantieleistung nicht erbracht werden kann und wie hoch die Reparaturkosten sind. Der Kunde erteilt der Firma RKC München GmbH dann entweder den freigegebenen Reparaturauftrag oder erhält das Gerät wieder
gegen die Gebühr des Kostenvoranschlages unrepariert zurück.

Reparaturgewährleistung:
Wir leisten für die einwandfreie Ausführung der Reparaturarbeiten und die Mängelfreiheit der Ersatzteile
6 Monate Gewähr. Ist der innerhalb der Gewährleistungsfrist beanstandete Fehler auf eine andere technische Ursache zurückzuführen, als bei der ursprünglichen Reparatur behobene Fehler, so besteht kein Anspruch auf Gewährleistung. Bei einem Gewährleistungsanspruch werden Mängel unentgeltlich am betroffenen Gerät nachgebessert, wenn und soweit sie von RKC München GmbH zu vertreten sind. Ausgenommen von dieser Gewährleistung sind Reparaturen, die durch unsachgemäße Bedienung, falsche Wartung, normalen Verschleiß an Ersatzteilen wie z.B. Heizung, Mahlwerk, Pumpe, Brüheinheit, oder vergleichbaren natürlichen Verschleiß bei der Benutzung unterliegenden Teilen erforderlich werden. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde der Firma RKC München GmbH Zeit und Gelegenheit zu gewähren und dabei vor allem dafür Sorge zu tragen, dass der beanstandete Gegenstand zur Prüfung und Durchführung der Gewährleistungsmaßnahme der Firma RKC München GmbH zur Verfügung steht. Eine Abholung durch einen Außendienstmitarbeiter oder auch
Kurierdienst im Garantie- oder Gewährleistungsfall fällt nicht unter den Gewährleistungsanspruch des Kunden und wird kostenpflichtig verrechnet. Die Firma RKC München GmbH haftet nicht für Liebhaberwerte oder vergleichbares. Jegliche Haftung entfällt, wenn der Kunde ohne vorheriges Einverständnis von RKC München GmbH oder ohne objektiven wichtigen Grund Mängel- bzw. Schadensbeseitigungen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt.

Handhabung Kaffeemaschinen – richtiger Standort:
Beachten Sie beim Aufstellen Ihrer Kaffeemaschine folgende Punkte: Wählen Sie den Standort Ihrer Kaffeemaschine so, dass sie vor Überhitzung geschützt ist. .Stellen Sie die Kaffeemaschine auf eine waagerechte, gegen Wasser unempfindliche Fläche.

Zu Ihrer Information teilen wir Ihnen mit, dass wir zur Bearbeitung die notwendigen auftragsbezogenen persönlichen Daten elektrisch speichern werden.